Am 13.06.2017 hat der Hamburger – Senat den Vorschlägen für eine umfassende Änderung der Hamburgischen Bauordnung zugestimmt. Neben der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sollen die vorgesehenen Gesetzesänderungen vor allem den Wohnungsbau erleichtern. Hamburg darf ab dem 01.01.2018, als zweites Bundesland in der GK 4-5 in Holz ohne Abweichungen der Bauordnung bauen.
An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass sämtliche Holzbauunternehmen, die im mehrgeschossigen Bereich tätig sind und dementsprechend hochfeuerhemmende Bauteile herstellen, eine bauaufsichtliche Überwachung und Zertifizierung (Ü-Zeichen) gemäß Bauregelliste A-1, lfd. Nr. 3.3.2.2 „Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart“ benötigen. Bei der Fertigung von tragenden Holzbaukonstruktionen ist eine Überwachung und Zertifizierung nach BRL A-1, lfd. Nr. 3.3.2.2 notwendig. Dem Holzbau wird damit formell die Möglichkeit eröffnet, den mehrgeschossigen Wohnungs-, Büro- und Verwaltungsbau zu erschließen.
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